
Verbraucherschützer gehen gegen App-Rabatte von Discountern vor: "Intransparente Lockvogelangebote"
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt Kampfgeist und zieht gegen die zunehmend undurchsichtige Rabatt-Politik großer Discounter vor Gericht. Im Fokus der Kritik stehen die Handelsketten Lidl und Penny, die mit ihren App-exklusiven Rabatten die Preistransparenz zu unterwandern scheinen.
Verwirrspiel bei den Preisangaben
Was auf den ersten Blick nach attraktiven Sparangeboten aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als rechtlich fragwürdiges Terrain. Die Discounter locken Kunden mit verlockenden Rabatten in ihre digitalen Fangarme - doch diese Sonderkonditionen gibt es nur für App-Nutzer. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
"Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz"
Datensammlung im Austausch gegen Rabatte
Der Deal, den die Handelsketten ihren Kunden anbieten, gleicht einem modernen Tauschhandel: Persönliche Daten gegen Preisnachlässe. Die Verbraucher müssen sich in den jeweiligen Apps registrieren und ihre wertvollen Nutzerdaten preisgeben, um in den Genuss der beworbenen Sonderangebote zu kommen. Ein geschickter Schachzug der Handelsketten, die damit ihre Datensammlungen weiter ausbauen können.
Welle der Beschwerden rollt an
Die Verbraucherzentrale berichtet von einer steigenden Zahl an Beschwerden. Viele Kunden fühlen sich von der mangelnden Preistransparenz in die Irre geführt. Während die Werbung sich an alle Kunden richtet, bleiben die beworbenen Sparpreise einem exklusiven Kreis von App-Nutzern vorbehalten.
Ausweitung der rechtlichen Schritte
Die Verbraucherschützer lassen nicht locker und bereiten bereits weitere juristische Schritte vor. Neben den bereits eingereichten Klagen gegen Lidl und Penny, die bei den Landgerichten in Heilbronn und Köln anhängig sind, steht auch der Discounter Netto im Visier. Auch die Handelskette Rewe könnte bald Post von den Anwälten der Verbraucherzentrale erhalten.
Die betroffenen Unternehmen zeigen sich bislang wenig auskunftsfreudig. Während Penny das Fehlen einer Klageschrift als Grund für ihre Zurückhaltung anführt, verweigert Lidl grundsätzlich jegliche Stellungnahme zu laufenden Verfahren - eine in der Branche übliche, aber wenig kundenfreundliche Haltung.
Digitalisierung auf Kosten der Transparenz?
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Digitalisierung im Einzelhandel, die nicht immer im besten Interesse der Verbraucher zu sein scheint. Während die Handelsketten ihre Marketingstrategien modernisieren, droht die Preistransparenz auf der Strecke zu bleiben. Ein Trend, dem die Verbraucherschützer nun entschieden entgegentreten.
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