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25.04.2025
13:36 Uhr

Thüringer Verfassungsgericht weist AfD in die Schranken - Kontrollgremium kann Arbeit aufnehmen

Ein weiterer Versuch der AfD, die demokratischen Institutionen in Thüringen zu torpedieren, ist gescheitert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag zwei Eilanträge der Partei abgewiesen, mit denen sie die Bildung der parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz blockieren wollte. Die als rechtsextrem eingestufte Partei hatte sich in ihren Rechten verletzt gesehen, nachdem sie keinen Platz in dem wichtigen Kontrollgremium erhalten hatte.

Demokratische Kräfte setzen sich durch

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts markiert einen wichtigen Etappensieg für die demokratischen Kräfte im Thüringer Landtag. Allerdings betonte der Gerichtssprecher Andreas Jenak, dass es sich lediglich um eine verfahrenstechnische Entscheidung handle. Die komplexen Rechtsfragen könnten nicht im Eilverfahren geklärt werden. Dennoch: Die Dringlichkeit der Bildung des Kontrollgremiums wurde vom Gericht höher eingestuft als die vermeintlichen Rechtsansprüche der AfD.

Cleverer Schachzug gegen die Blockadepolitik

Besonders bemerkenswert ist der strategische Schritt des Landtags, die Regeln für die Besetzung der Kommission zu ändern. Während früher eine qualifizierte Mehrheit notwendig war, reicht nun eine einfache Mehrheit aus. Diese Anpassung war notwendig geworden, nachdem die AfD ihre Sperrminorität im Parlament wiederholt zur Blockade demokratischer Prozesse missbraucht hatte.

Ausgewogene Besetzung trotz schwieriger Umstände

Die neue Zusammensetzung des Gremiums spiegelt die komplizierte politische Situation in Thüringen wider. Mit je einem Vertreter von CDU und BSW sowie zwei Abgeordneten der Linken wurde eine paritätische Besetzung erreicht. Diese ausgewogene Lösung gewährleistet eine effektive parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes - auch ohne Beteiligung einer Partei, die selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird.

AfD kündigt weitere rechtliche Schritte an

Wie zu erwarten war, gibt sich die AfD mit der Entscheidung nicht zufrieden und kündigte bereits an, in der Sache klagen zu wollen. Diese Reaktion unterstreicht einmal mehr das problematische Verhältnis der Partei zu demokratischen Institutionen und Kontrollmechanismen. Dass eine vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei ausgerechnet in dessen Kontrollgremium sitzen möchte, entbehrt dabei nicht einer gewissen Ironie.

Fazit

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zeigt, dass die demokratischen Institutionen in Thüringen funktionieren und sich nicht von destruktiven Kräften lähmen lassen. Die gefundene Lösung ermöglicht eine effektive parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes und verhindert gleichzeitig, dass eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei Einblick in sensible Geheimdienstinformationen erhält.

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