
Steinmeier unterzeichnet neues Klimaschutzgesetz ohne einklagbare Einzelziele
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Klimaschutzgesetz unterschrieben, das künftig eine sektorenübergreifende Betrachtung des Treibhausgasausstoßes vorsieht. Damit entfällt die bisherige Praxis, einzelne Sektoren wie Verkehr oder Landwirtschaft separat zu bewerten. Stattdessen wird das Gesamte betrachtet, um die größten Einsparpotenziale zu identifizieren und zu nutzen.
Verkehrsminister Wissing profitiert von der Änderung
Für Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) bedeutet die Unterzeichnung des Gesetzes eine erhebliche Erleichterung. Wäre die Novelle nicht in Kraft getreten, hätte er ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich vorlegen müssen. Der Verkehrssektor hatte in den letzten Jahren wiederholt seine Klimaziele verfehlt und deutlich mehr Treibhausgase ausgestoßen als vorgesehen. Nun wird der Fokus auf die Gesamtbetrachtung gelegt, was dem Verkehrsbereich zugutekommt.
Kontroverse um die Verfassungsmäßigkeit
Das Gesetz war vom Bundestag Ende April beschlossen und Mitte Mai vom Bundesrat gebilligt worden. Die Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit durch das Bundespräsidialamt dauerte ungewöhnlich lang. Bundespräsident Steinmeier kam jedoch zu dem Schluss, dass keine evidente Verfassungswidrigkeit vorliegt. Dennoch bleibt das Gesetz umstritten.
„In seiner Prüfung ist der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist“, hieß es in einer Mitteilung des Bundespräsidialamts.
Umweltverbände kündigen Klagen an
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und andere Umweltorganisationen wie der BUND und Fridays for Future (FFF) haben bereits Klagen gegen das neue Klimaschutzgesetz angekündigt. Die DUH hatte Steinmeier aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, und ein 18-seitiges Schreiben vorgelegt, das vermeintliche Verfassungsverstöße dokumentiert.
Die Organisationen kritisieren, dass das Gesetz keine einklagbaren Einzelziele mehr enthält und somit in der laufenden Legislaturperiode keine Verpflichtung zu zusätzlichen Anstrengungen für das Einhalten der deutschen Klimaziele besteht. Sie befürchten, dass dies den Klimaschutz in Deutschland erheblich schwächen könnte.
FDP lobt „Abschied von Planwirtschaft“
Die FDP begrüßt die Gesetzesnovelle und bezeichnet sie als „Abschied von Planwirtschaft“. Sie sehen in der sektorenübergreifenden Betrachtung eine effizientere Methode, um die Klimaziele zu erreichen. Kritiker hingegen warnen, dass ohne konkrete Maßnahmen in einzelnen Sektoren die übergeordneten Klimaziele gefährdet sein könnten.
Langfristige Ziele bleiben bestehen
An den langfristigen Klimazielen ändert die Novelle nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. Die Betrachtung wird sich jedoch künftig mehr auf Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 und später bis 2040 konzentrieren, anstatt auf rückblickende Bewertungen.
Die Debatte um das neue Klimaschutzgesetz zeigt einmal mehr die tiefen Gräben in der deutschen Klimapolitik. Während die einen die sektorenübergreifende Betrachtung als Fortschritt sehen, kritisieren andere den Verlust konkreter, einklagbarer Ziele. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuausrichtung auf die tatsächlichen Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland auswirken wird.

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