
Rundfunkgebühren: Entkopplung von Parlamenten geplant – Bürger sollen mehr zahlen
Die Rundfunkkommission der Länder arbeitet derzeit an einer Verordnung, die eine Erhöhung der Rundfunkgebühren erheblich erleichtern könnte. Das bisherige Veto-Recht der Länder würde faktisch ausgehebelt, sodass einzelne Blockaden einfach übergangen und die Erhöhung umgehend umgesetzt werden könnten.
Geplante Beitragserhöhung ab 2025
Ab 2025 sollen die Rundfunkgebühren erneut steigen, und zwar auf 18,94 Euro monatlich. Die Rundfunkkommission plant eine Verordnung, um das Veto-Recht der Länder auszuhebeln. Dies würde der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermöglichen, Beitragserhöhungen leichter durchzusetzen.
Politische Ansätze zur Senkung der Gebühren gescheitert
In der Vergangenheit gab es immer wieder politische Ansätze, die Rundfunkgebühren zu senken oder zumindest nicht weiter zu erhöhen. Diese Bemühungen könnten nun durch die geplante Verordnung der Rundfunkkommission hinfällig werden.
Aushebelung des Veto-Rechts der Länder
Derzeit müssen alle Bundesländer einer Erhöhung der Rundfunkgebühren zustimmen, um diese zu ratifizieren. Einzelne Länder können eine Erhöhung blockieren, wenn sie sozialpolitisch begründet wird. Diese Hürde möchte die Rundfunkkommission nun abschaffen. Die neue Verordnung würde es der KEF ermöglichen, ihre Empfehlungen zur Beitragserhöhung leichter durchzusetzen, indem einzelne Gegenstimmen übergangen werden.
Beispiel Brandenburg
Der Brandenburger Landtag blockiert derzeit die geplante Erhöhung. SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke begründete die Ablehnung damit, dass er „keine Akzeptanz bei den Brandenburgern“ sehe. Der Skandal um die ehemalige rbb-Intendantin Patricia Schlesinger, die unverhältnismäßige Zulagen für ihre Intendanten-Tätigkeit erhalten haben soll, hat die Ablehnung verstärkt.
Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz
Bisher musste eine Ablehnung durch die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, um eine Erhöhung zu verhindern. Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2021, als Sachsen-Anhalt die Erhöhung um 86 Cent ablehnte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die ablehnende Haltung zur Vertragsverletzung, weil die Länder eine „Mitgewährleistungspflicht“ erfüllen müssten.
Zukünftige Blockaden vermeiden
Staatssekretärin Heike Raab betonte, dass die Rundfunkkommission der Länder derzeit über eine Verordnung berät, die zukünftige Blockaden vermeiden soll. Entscheidet sich die Rundfunkkommission für die Beitragsverordnung, würden derartige Blockaden übergangen und das Bundesverfassungsgericht müsste nicht mehr über den Fall beraten. Die „Mitgewährleistungspflicht“ würde automatisch erfüllt, wenn eine Mehrheit für die Beitragserhöhung stimmt.
Fazit
Die geplante Verordnung zur Entkopplung der Rundfunkgebühren von den Parlamenten stößt auf heftige Kritik. Viele Bürger sehen darin einen weiteren Schritt zur Erhöhung der finanziellen Belastung ohne ausreichende Kontrolle durch die Länder. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und ob die Verordnung tatsächlich umgesetzt wird.

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