
Rotstift auf dem Rücken der Beitragszahler: Zehn Milliarden weniger für die Rentenkasse
Die Ampelregierung plant drastische Kürzungen der Steuerzuschüsse zur Rentenversicherung, die bis 2027 bis zu zehn Milliarden Euro betragen sollen. Diese Einsparungen gefährden die finanzielle Stabilität der Rentenkasse, beschleunigen den Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage und führen voraussichtlich zu einem stärkeren Anstieg des Beitragssatzes – ein Vertrauensbruch, kritisiert die Deutsche Rentenversicherung scharf.
Haushaltslöcher und globale Minderausgabe
Die Ampelregierung muss ihre riesigen Haushaltslöcher stopfen. Allein im von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf für das kommende Jahr klafft im Moment eine Finanzierungslücke von 12 Milliarden Euro. Diese Lücke soll durch eine sogenannte globale Minderausgabe gedeckt werden. Konkret bedeutet das, dass die Summe von den Ministerien in ihren jeweiligen Haushalten eingespart werden soll.
Allerdings gibt die FDP in einer Anfang dieser Woche herausgegebenen Pressemitteilung zu, dass die Ampel nur mit der Einsparung in den Ministerien von 9,6 Milliarden Euro rechnet. „Bis Ende November müssten demnach noch 2,4 Milliarden Euro aus dieser Mehrausgabe verschwinden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Diese Aufgabe soll nun bis November der Bundestag lösen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sei gerne bereit, weitere Vorschläge zu machen, wenn er gefragt werde, wird der Minister in der Mitteilung zitiert.
Bis zu zehn Milliarden weniger
Eines steht aber schon jetzt fest: Bis 2027 sollen bis zu zehn Milliarden Euro als Steuerzuschüsse für die gesetzliche Rentenversicherung wegfallen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zahlt der Bund im Moment rund 100 Milliarden an die Rentenkasse. Die Zahlungen decken aktuell rund 30 Prozent der gesetzlichen Rentenversicherung.
Schon im Juli hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf die geplante Kürzung der Bundesregierung hingewiesen. „Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung”, hieß es damals in einer Pressemitteilung.
Bereits im Jahr 2022 wurden vier Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 gestrichen. Durch die Haushaltsfinanzierungsgesetze für 2023 und 2024 wurde der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses für die Jahre 2024 bis 2027 um jährlich 1,2 Milliarden Euro reduziert. Der aktuelle Finanzplan bis 2028 sieht darüber hinaus weitere Kürzungen in Höhe von zwei Milliarden Euro für den Zeitraum 2025 bis 2027 vor.
Beiträge könnten stärker steigen
Die Kürzungen bewirken nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, dass die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung nun schneller abgebaut wird. Der Beitragssatz werde stärker steigen als ohne Kürzung. „Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher”, heißt es in der Pressemitteilung der DRV.
Die Rentenkasse ist momentan gut gefüllt, weil seit längerer Zeit höhere Beiträge gezahlt werden, als eigentlich nötig wären. Das gesetzlich festgelegte Mindestniveau von 18,6 Prozent für den Beitragssatz hat dazu geführt, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen finanziellen Puffer aufgebaut haben, um die kommenden Herausforderungen durch die alternde Gesellschaft zu bewältigen. Dieser Puffer droht jetzt durch geplante Kürzungen der Zuschüsse des Bundes wieder zu schrumpfen.
Kürzung für die Bundesregierung vertretbar
Die steuerfinanzierten Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung sollen sicherstellen, dass die Renten auch bei veränderten wirtschaftlichen und demografischen Bedingungen finanziert werden können. Vor allem werden damit Leistungen bezahlt, die nicht durch die Beiträge der Beschäftigten gedeckt sind. Das betrifft Rentenzahlungen, die dem sozialen Ausgleich dienen und nicht auf eingezahlten Beiträgen basieren.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die Höhe der Bundeszuschüsse mindestens so hoch sein sollte wie diese nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen. Die Bundesregierung hatte schon im Juli argumentiert, dass die Kürzungen mit Blick auf die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung vertretbar sei. Ein Sprecher betonte damals auf Anfrage des „Versicherungsboten“, dass die geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative, die unter anderem eine Erhöhung der Beschäftigungsrate durch verschärfte Mitwirkungspflichten und Zumutbarkeitsregelungen vorsieht, positiv auf die Rentenfinanzen wirken werden.

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