
Marine Le Pen und Parteifreunde wegen Veruntreuung vor Gericht
In Paris hat am Montag ein Prozess gegen 27 ehemalige Abgeordnete der damaligen Front National (FN) begonnen, darunter auch die Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen. Die Angeklagten sollen Scheinarbeitsverträge zulasten des EU-Parlaments abgeschlossen haben. Diese Anzeige stammt aus dem Jahr 2015 und wurde vom damaligen Präsidenten des EU-Parlaments, Martin Schulz, erstattet.
Die Anklage und mögliche Konsequenzen
Die Anklage lautet auf „Veruntreuung europäischer Gelder“. Das EU-Parlament schätzt den Schaden auf bis zu 6,8 Millionen Euro, von denen eine Million bereits zurückgezahlt wurde. Sollte Le Pen verurteilt werden, drohen ihr theoretisch bis zu zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro. Allerdings ist ein tatsächlicher Freiheitsentzug aufgrund der Verfahrensdauer unwahrscheinlich. Wesentlich gravierender wäre für Le Pen eine mögliche Nichtwählbarkeit in öffentlichen Ämtern, da sie 2027 erneut für das Präsidentenamt kandidieren möchte.
Hintergründe der Anklage
Die Ermittlungen stützen sich unter anderem auf ein von der FN selbst veröffentlichtes Organigramm, das Unregelmäßigkeiten aufzeigte. Zudem gibt es belastende Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern und Parteimitgliedern. So erklärte beispielsweise Thierry Légier, ehemaliger Leibwächter von Jean-Marie und Marine Le Pen, dass er Verträge im Vertrauen auf die Le Pens unterschrieben habe, ohne deren Inhalt zu prüfen.
Politische Motivation hinter den Vorwürfen?
Marine Le Pen spricht von einem „politisch motivierten Prozess“. Sie und ihre Anwälte sehen die Anzeige von Martin Schulz als politisch motiviert an. Le Pen kündigte an, während der Verhandlung präsent zu sein und „die Dinge klarzustellen“. Tatsächlich umfasst die Akte laut der linksgerichteten Zeitung „Libération“ insgesamt 2.500 Seiten, was auf die Komplexität und die lange Dauer der Ermittlungen hinweist.
Vergleichbare Fälle in der politischen Landschaft
Interessanterweise ist Marine Le Pen nicht die einzige Politikerin, die mit solchen Vorwürfen konfrontiert ist. Im Februar wurden mehrere Mitglieder der ehemaligen Macron-Partei Modem wegen zweckfremder Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt. Dies zeigt, dass solche Praktiken in politischen Kreisen offenbar keine Seltenheit sind.
Martin Schulz selbst im Visier
Es ist bemerkenswert, dass Martin Schulz selbst 2017 eine Rüge des Europäischen Parlaments erhielt. Es ging um Personalangelegenheiten, bei denen Auslandszulagen und ungerechtfertigte Beförderungen im Raum standen. Schulz sah hinter den Vorwürfen eine Kampagne durch „Anti-Europäer, Konservative und Grüne“. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung leitete jedoch in seinem Fall kein Ermittlungsverfahren ein.
Fazit
Der Prozess gegen Marine Le Pen und ihre Parteifreunde wirft ein Schlaglicht auf die problematischen Verflechtungen zwischen parlamentarischer Arbeit und Parteipolitik. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht und welche Konsequenzen dies für die politische Landschaft in Frankreich und Europa haben wird. Klar ist jedoch, dass dieser Fall einmal mehr die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen politischen und parlamentarischen Tätigkeiten unterstreicht.
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