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05.03.2025
17:28 Uhr

Justizblockade in Thüringen: Schlauer Schachzug hebelt AfD-Taktik aus

Ein brisantes Rechtsgutachten sorgt derzeit für Aufsehen in der Thüringer Landespolitik. Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Michael Brenner von der Universität Jena kommt zu einem überraschenden Schluss: Die alten Wahlausschüsse für Richter- und Staatsanwältewahlen bleiben trotz der politischen Blockade durch die AfD handlungsfähig. Eine Erkenntnis, die der größten Oppositionspartei einen Strich durch die Rechnung macht.

Der gescheiterte Erpressungsversuch

Die AfD hatte versucht, ihre Sperrminorität als Druckmittel einzusetzen. Ihr Kalkül: Die Neuwahl der Wahlausschüsse zu blockieren, um im Gegenzug Sitze in der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission zu erzwingen. Doch dieser Plan könnte nun wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Das von Justizministerin Beate Meißner (CDU) präsentierte Gutachten zeigt einen eleganten Ausweg aus der vermeintlichen Sackgasse auf.

Clevere juristische Lösung

Die bestehenden Wahlausschüsse bleiben dem Gutachten zufolge so lange im Amt, bis neue gewählt sind. Eine Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens fünf der bisherigen Abgeordneten auch dem neuen Landtag angehören. Diese Bedingung ist erfüllt: Vier Mitglieder plus ein Stellvertreter sind weiterhin im Parlament vertreten. Zusammen mit den fünf bestellten Richtern oder Staatsanwälten ergibt sich eine handlungsfähige Mehrheit.

Demokratische Kräfte ziehen die Zügel an

Die etablierten Parteien haben bereits weitere Maßnahmen ergriffen, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu sichern. Das Berechnungsverfahren für Ausschussbesetzungen wurde vom d'Hondtschen Höchstzahlverfahren auf das Rangmaßzahlverfahren umgestellt - ein System, das kleinere Fraktionen begünstigt. Zusätzlich wurde die Ausschussgröße auf zwölf Mitglieder festgelegt, wodurch die AfD ihre Sperrminorität verliert.

Verfassungsrichter bleiben Streitpunkt

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Bei der Wahl von Verfassungsrichtern behält die AfD ihre Blockademöglichkeit. Anders als bei Bundesrichtern entscheidet in Thüringen der gesamte Landtag mit Zweidrittelmehrheit über diese Ernennungen. Hier zeigen sich die Grenzen der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in einem demokratischen System.

Deutliches Signal an die Opposition

Die Entwicklungen in Thüringen demonstrieren, wie demokratische Institutionen auch unter schwierigen politischen Bedingungen handlungsfähig bleiben können. Der Landtag hat bereits ein klares Zeichen gesetzt, indem er der AfD als stärkster Fraktion das traditionelle Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten entzog. Mit Thadäus König (CDU) wurde stattdessen ein Vertreter der demokratischen Mitte in dieses wichtige Amt gewählt.

Diese Ereignisse zeigen einmal mehr: Wer versucht, demokratische Institutionen für politische Erpressung zu missbrauchen, der muss mit entschlossenem Widerstand rechnen. Die etablierten politischen Kräfte haben bewiesen, dass sie durchaus in der Lage sind, kreative und rechtlich einwandfreie Lösungen zu finden, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten.

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