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27.01.2025
14:38 Uhr

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Diese Ausnahmen sollten Arbeitnehmer kennen

Die Diskussion um die Streichung der Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Unruhe in der deutschen Arbeitnehmerschaft gesorgt. Was viele nicht wissen: Bereits heute gibt es Situationen, in denen Beschäftigte trotz Krankschreibung keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Diese Regelungen werden von der Ampel-Regierung bisher kaum thematisiert.

Die rechtliche Grundlage der Entgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt grundsätzlich die Weiterzahlung des Gehalts im Krankheitsfall für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein. Dieses beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts - was für viele Arbeitnehmer bereits eine erhebliche finanzielle Einbuße bedeutet.

Diese Ausnahmen gelten bereits heute

Neue Arbeitsverhältnisse unter besonderer Beobachtung

Besonders kritisch ist die Situation zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses. In den ersten vier Wochen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Regelung dürfte gerade in Zeiten zunehmender Arbeitsplatzwechsel für viele Arbeitnehmer relevant sein.

Die Wiederholungserkrankung als Stolperstein

Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft wiederkehrende Erkrankungen mit derselben Diagnose. Hier greift eine komplexe Regelung, die den Arbeitgeber vor missbräuchlicher Ausnutzung des Entgeltfortzahlungsrechts schützen soll. Erst nach einer sechsmonatigen Pause ohne krankheitsbedingte Ausfälle oder nach Ablauf von zwölf Monaten seit der ersten Erkrankung entsteht ein erneuter Anspruch.

Arbeitgeber mit weitreichenden Kontrollrechten

Bemerkenswert ist die starke Position der Arbeitgeber bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit. Sie können nicht nur den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten, sondern auch die Entgeltfortzahlung direkt verweigern. In solchen Fällen müssen betroffene Arbeitnehmer ihr Recht auf Lohnfortzahlung vor dem Arbeitsgericht einklagen - ein zeit- und kostenintensives Verfahren.

Einfache Zweifel reichen für eine Verweigerung der Entgeltfortzahlung nicht aus. Der Arbeitgeber muss stichhaltige Gründe vorweisen können, die den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.

Besonders kritische Konstellationen

  • Krankschreibung direkt nach Eigenkündigung
  • Vorherige Androhung einer Erkrankung
  • Auffällige zeitliche Übereinstimmungen mit arbeitsrechtlich relevanten Ereignissen

Diese bereits bestehenden Einschränkungen der Lohnfortzahlung zeigen, dass das deutsche Arbeitsrecht durchaus Mechanismen gegen möglichen Missbrauch vorsieht. Die aktuelle Diskussion um weitere Verschärfungen erscheint vor diesem Hintergrund als weiterer Versuch, die Rechte der Arbeitnehmer zu beschneiden - ein bedenklicher Trend, der die soziale Marktwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttern könnte.

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