
Bundeswehr erhält Befugnis zum Drohnenabschuss - Ein längst überfälliger Schritt zur nationalen Sicherheit
In einer Zeit wachsender Bedrohungen durch moderne Technologien hat das Bundeskabinett endlich einen längst überfälligen Schritt gewagt: Die Bundeswehr soll künftig die Befugnis erhalten, potenziell gefährliche Drohnen abzuschießen. Diese Entscheidung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Bedrohungslage durch unbemannte Flugobjekte dramatisch verschärft.
Späte Reaktion auf reale Bedrohungen
Während sich unsere Nachbarländer längst für einen robusten Umgang mit der Drohnenbedrohung gewappnet haben, hinkte Deutschland bisher in einem gefährlichen Dornröschenschlaf hinterher. Erst die zunehmenden Vorfälle an kritischer Infrastruktur und militärischen Einrichtungen haben die Ampel-Regierung offenbar aus ihrem sicherheitspolitischen Tiefschlaf geweckt.
Faeser gibt Schwächen der Polizei zu
Bemerkenswert offen räumt Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Defizite der bisherigen Abwehrmöglichkeiten ein. Die SPD-Politikerin musste eingestehen, dass die technischen Fähigkeiten der Polizei mit der rasanten Entwicklung nicht Schritt halten können. Besonders seit Beginn des Ukraine-Krieges zeige sich eine dramatische Zunahme hochentwickelter Drohnen, die die Polizei vor "zunehmende Herausforderungen" stelle.
Technologische Überforderung der Sicherheitskräfte
Die Realität zeigt ein erschreckendes Bild: Während potenzielle Angreifer auf immer ausgefeiltere Drohnentechnologie zurückgreifen können, standen unsere Sicherheitskräfte bisher mit stumpfen Waffen da. Die bisherigen Befugnisse beschränkten sich auf das Abdrängen und zur Landung zwingen - geradezu lächerlich angesichts der modernen Bedrohungsszenarien.
Kritische Infrastruktur im Visier
Besonders alarmierend sind die gehäuften Drohnensichtungen über sensiblen Einrichtungen. Das Innenministerium spricht von einer besorgniserregenden Zunahme solcher Vorfälle. Experten vermuten hinter vielen dieser Flüge gezielte Spionageaktivitäten ausländischer Akteure - ein Szenario, das bisher viel zu lange ignoriert wurde.
Die neue Regelung erlaubt den Waffeneinsatz nur als letztes Mittel und wenn eine konkrete Gefahr für Menschenleben oder kritische Anlagen besteht.
Fazit: Ein notwendiger, aber später Schritt
Die Gesetzesänderung markiert einen wichtigen Meilenstein für Deutschlands Sicherheitsarchitektur. Allerdings offenbart der lange Weg zu dieser Entscheidung auch die typische deutsche Zögerlichkeit in sicherheitspolitischen Fragen. In einer Zeit, in der hybride Bedrohungen zunehmen, können wir uns solche Verzögerungen eigentlich nicht mehr leisten. Es bleibt zu hoffen, dass die praktische Umsetzung dieser neuen Befugnisse nun zügig und effektiv erfolgt - denn die nächste Bedrohung wartet sicher nicht auf deutsche Gründlichkeit.
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