
Bundesverfassungsgericht und Regierung: Ein fragwürdiges Treffen vor dem Grundsatzurteil
Am 8. November fand ein Treffen statt, das zu ernsthaften Fragen führt: Das Bundesverfassungsgericht lud große Teile des Kabinetts Scholz zum traditionellen jährlichen Gedankenaustausch ein. Dies geschah trotz der Tatsache, dass das Gericht bald ein wichtiges Grundsatzurteil zur Ampelpolitik fällen muss. Ein Urteil, das weitreichende Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Landes haben könnte.
Ein Abendessen mit möglichen Folgen
Das letzte Mal, als sich das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung zum Abendessen trafen, stand eine richtungweisende Grundsatzentscheidung über die rückwirkende Rechtmäßigkeit der Coronamaßnahmen an. Das Gericht entschied damals auf Regierungslinie. Nun, vor dem nächsten Treffen, hat das Gericht eine Woche Zeit, um erneut über eine bereits erfolgte Regierungshandlung zu urteilen.
Nach Informationen der „Welt“ hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung von Prof. Doris König bis zum 15. November darüber zu befinden, ob die Ampelregierung „so einfach 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich für Corona eingeplant waren, in den Klimafonds verschieben“ durfte.
Wird das Gericht wieder im Sinne der Regierung entscheiden?
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob das höchste deutsche Gericht wieder im Sinne jener Exekutivrepräsentanten entscheidet, die sonst ein größeres Problem hätten. Andernfalls könnte es sich um einen verfassungswidrigen Verstoß gegen die Schuldenbremse handeln. Wird es erneut einen „Blankoscheck“ für das Regierungshandeln geben, wie ihn das Nachrichtenmagazin „Apollo“ im Bundesverfassungsgerichts-Corona-Urteil vom Herbst 2021 sieht?
Ein Abendessen mit fragwürdigen Themen
Bei diesem Treffen, das traditionsgemäß unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, sollen unter anderem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die Verfassungsrichterin Prof. Astrid Wallrabenstein Vorträge zum Thema „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“ halten. Außerdem sollen Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und der Verfassungsrichter Prof. Martin Eifert über „Generationengerechtigkeit“ als „Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip“ sprechen.
Wenn Begriffe wie „Staatsmodernisierung“, „Generationengerechtigkeit“ oder der Slogan „Krise als Motor“ schon im Titel einer Rede auftauchen, ist kaum anzunehmen, dass es in den Dinner-Referaten nicht auch um die Transformationsvisionen der Ampel beziehungsweise der Kanzlerpartei SPD, um Klimapolitik und natürlich um viel Steuergeld gehen wird. Genau die Themen also, mit denen das Bundesverfassungsgericht sich bereits in den vergangenen Monaten beschäftigen musste.
Ein richtungsweisendes Urteil steht bevor
Welche Auswirkungen das Bundesverfassungsgerichts-Urteil auf die „Schuldenbremse“ gemäß Artikel 109 GG haben wird, die Teile der Ampel am liebsten lockern würden, bleibt abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls stellte bereits in seiner Pressemitteilung vom 12. April 2023 fest, dass sein Urteil richtungweisend sein könnte.
Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht seine Unabhängigkeit beweist und im Sinne der deutschen Bürger und der Wirtschaft entscheidet, anstatt sich von politischen Interessen leiten zu lassen.

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